Regelungen zu Fehlstunden und Klausurnachschriften

Informationspflicht der Oberstufenschüler :
Alle Schüler der Oberstufe sind verpflichtet, sich einmal am Schultag über neue Mitteilungen der Schule in Teams (Stufenteam) und dem Schulmanager (Startseite) zu informieren.

Regelung zur Nachschrift von Klausuren:

Versäumt ein Schüler/eine Schülerin eine Klausur, melden seine Eltern ihren Sohn/ihre Tochter über den Schulmanager (Modul Krankmeldung) vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) krank. Volljährige Schüler:innen können diese Krankmeldung selbst übernehmen. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, erfolgt ein Anruf vor Beginn des Unterrichts im Sekretariat des Gymnasiums (Tel. 02293/913040), außerdem wird in diesem Fall eine schriftliche Entschuldigung beim/bei der zuständigen Beratungslehrer:in vorgelegt. Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens sieben Tage nach dem Krankheitstag abgegeben sein, dies ist notfalls auch über Teams möglich per Scan oder Foto. Hat der Schüler/die Schülerin wegen Krankheit mehrfach eine Klausur versäumt, kann die Schule im Einzelfall verlangen, dass bei folgenden Klausuren ein Attest vorgelegt wird. Das Attest muss von einem Arzt stammen, in dessen Ressort die Krankheit fällt. Die Klausur wird an einem Nachholtermin möglichst zeitnah nachgeschrieben. Der neue Klausurtermin wird dem Schüler/ der Schülerin per E-Mail individuell mitgeteilt. Zusätzlich können alle Klausurtermine und Nachholtermine immer über den Schulmanager (Startseite) eingesehen werden. Alternativ zur Nachholklausur kann im Einzelfall auch eine mündliche Prüfung angesetzt werden. Insbesondere dann, wenn die Krankmeldung am Tag der Klausur ausblieb, kann diese auch sehr kurzfristig angesetzt werden. Die Entscheidung, in welcher Form die versäumte Klausur nachgeholt wird, trifft der Fachlehrer/ die Fachlehrerin. Kommt der Schüler/die Schülerin einer auferlegten Attestpflicht nicht nach, kann die Klausur als ungenügend gewertet werden.

Kann ein Schüler/eine Schülerin aufgrund widriger Straßenverhältnisse die Schule am Tag einer Klausur nicht erreichen, wird in der Krankmeldung im Schulmanager oder auch der schriftlichen Entschuldigung als Grund „Widrige Straßenverhältnisse“ angegeben. 

Regelung zur Entschuldigung von Fehlstunden und Beurlaubung:

Fehlt ein Schüler/eine Schülerin krankheitsbedingt, melden seine Eltern Ihren Sohn/Ihre Tochter über den Schulmanager (Modul Krankmeldung) vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) krank. War diese Krankmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, kann diese bis spätestens 24 Uhr am gleichen Tag nachgeholt werden, danach ist nur noch eine schriftliche Entschuldigung (Formular s. Schulhomepage, Stufenseite) beim/bei der zuständigen Beratungslehrer:in oder eine Nachricht über das Modul „Nachrichten“ des Schulmanagers an ihn/sie möglich. Eine Krankmeldung kann sich auch über mehrere, zusammenhängende Schultage erstrecken. Die Entschuldigung muss spätestens 7 Tage nach dem Krankheitstag abgegeben sein. Ansonsten werden die Fehlstunden als unentschuldigt gewertet. Eine nachträgliche Entschuldigung ist dann nicht mehr möglich. Liegt eine Fehlstunde vor, deren Anlass vor dem Fehlen bereits bekannt ist, muss spätestens eine Woche vor dem Termin über den Schulmanager (Modul Beurlaubung) eine Beurlaubung beantragt werden. Dabei soll das Datum des Fehltages und der Grund für das Fehlen angegeben werden. Situationen, in denen in jedem Fall ein Antrag auf Beurlaubung gestellt werden muss, sind z. B.: Familienfeiern o.ä., Fahrschulprüfungen, Bewerbungsgespräche. Der zuständige Beratungslehrer, in besonderen Fällen auch der Schulleiter, entscheidet über die Genehmigung des Antrags, die Genehmigung wird dann im Schulmanager den betroffenen Eltern und Schüler:innen angezeigt. Anträge auf Beurlaubung müssen grundsätzlich vor dem Fehlen und nicht hinterher gestellt werden. Anträge auf Beurlaubung können in der Regel nicht genehmigt werden, wenn der Schüler am Tag des Fehlens eine Klausur schreibt.

Die Kenntnisnahme dieser Regelungen erfolgt digital über Teams.